Nach einem Verkehrsunfall kommen auf die Beteiligten eine Vielzahl von Pflichten zu. Nach einer vollständigen Unfallaufnahme am Unfallort muss die Schuldfrage geklärt werden, problematische Fälle sind einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu bewerten. Bis zur abschließenden und vollumfänglichen Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung ist dabei Folgendes zu beachten:
- Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Eine Bindung an den Gutachter der gegnerischen Versicherung besteht nicht, selbst dann nicht, wenn diese bereits einen Gutachter bestellt hat. Die Gutachterkosten sind grundsätzlich als Schadensposten von der gegnerischen Versicherung ersatzfähig. Zu beachten ist insoweit die Bagatellgrenze, die bei circa 750,00 € liegt. Für solche Bagatellschäden ist ein Gutachten nicht notwendig und die Kosten sind nicht ersatzfähig, ein Kostenvoranschlag reicht aus.
- Vorteile eines Gutachtens:
- Umfassende Bewertung des Schadens durch einen Sachverständigen
- Merkantiler Minderwert (Wertminderung), Standzeit, etc. wird direkt bestimmt
- Beweiserhebliche Grundlage zur Klärung der Schuldfrage, auch in einem späteren Gerichtsverfahren
- Für den Geschädigten besteht die Möglichkeit zur Abrechnung auf Gutachterbasis ohne Reparatur des Fahrzeugs. Die Vorlage des Gutachtens bzw. Kostenvoranschlags ist dazu ausreichend, jedoch wird die Mehrwertsteuer bis zu einer tatsächlichen Reparatur einbehalten.
- Der Geschädigte kann das Fahrzeug in jeder gewünschten Werkstatt reparieren lassen. Ein Schadensmanagement der Versicherung muss nicht in Anspruch genommen werden.
- Der Geschädigte kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vielzahl von Schadenspositionen geltend machen:
- Mietwagenkosten (Vorsicht bei Unfallersatztarifen), alternativ Nutzungsausfallschaden
- Merkantiler Minderwert
- Gutachterkosten
- Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten
- Haushaltsführungsschaden
- weitere individuelle Schadensposten
- Dem Geschädigten steht es frei, die Schadensabwicklung einem Rechtsanwalt zu überlassen. Die entstehenden Anwaltskosten werden in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Sie sollten Ihre Ansprüche vollumfänglich durchsetzen. Um dies zu erreichen sollte ausnahmslos ein Sachverständigengutachten angefertigt werden und die weitere Schadensregulierung einem Anwalt überlassen werden. Der Geschädigte ist in der Regel mit der Schadensabwicklung nicht vertraut, während die gegnerische Versicherung sich in einer überlegenen Position befindet. Bereits von Anfang an sollte ein Anwalt konsultiert werden, um von vornherein für den Geschädigten den optimalen Weg zu wählen und Gerichtsverfahren zu vermeiden. Nachdem Unfälle immer in Verbindung mit anderen versicherungsrechtlichen Problematiken (KaskoVersicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Regressmöglichkeiten) auftreten können, ist die Konsultation eines Fachanwalts für Versicherungsrecht zu empfehlen.