_____

Steuerstrukturierte vorweggenommene Erbfolge

m Rahmen der Überlassung von Vermögen an Abkömmlinge beraten wir unsere Mandanten zu steueroptimalen Strukturierungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.

Das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz eröffnet diverse Möglichkeiten, eine vollkommene oder weitgehend steuerneutrale Übertragung von Vermögen an Abkömmlinge durchzuführen. Notwendig ist dazu jedoch eine möglichst frühzeitige Beratung, so dass ein Plan zur steuerstrukturierten vorweggenommen Erbfolge aufgestellt werden kann. Die Umsetzung kann sich dann – je nach Wunsch des Mandanten – wenige Wochen oder auch mehrere Jahre hinziehen.

Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig zu folgenden Themenkomplexen:

  • Ausnutzung von Freibeträgen
  • Umwandlung von Vermögen in steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen
  • Nießbrauchsgestaltungen
  • Erbschaftsgestaltungen unter Berücksichtigung von erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten
  • Überlassungsverträge jeglicher Art
  • Unternehmensnachfolgeplanungen

 

 

 

Unsere interdisziplinäre Aufstellung ermöglicht es uns, für unsere Mandanten eine rechtlich und steuerlich optimierte Lösung auf die Bedürfnisse unser Mandanten maßzuschneidern. In diesem Themenbereich sind regelmäßig erbrechtliche Fragestellungen (z.B. Testament, Ehevertrag, Pflichtteilsansprüche etc.) und im unternehmerischen Bereich gesellschaftsrechtliche Fragestellungen (z.B. Nachfolgeklauseln in Gesellschafsverträgen etc.) zu klären, die durch unseren rechtlichen und steuerlichen Berater bearbeitet werden.

Des Öfteren unterstützen wir in diesen Fragestellungen auch andere Steuerberater, deren Beratungsspektrum nicht auf diesen Bereich ausgelegt ist.

Dr. Marius Treml

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Cäcilie Meschner

Steuerberaterin