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Nach Abschluss des Geschäftsjahres ist jedes Unternehmen verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Abhängig von Umsatz, Gewinn und Art der erzielten Einkünfte muss eine Bilanz oder eine Gewinnermittlung erstellt werden.
Der Jahresabschluss wird aufgestellt, um die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens an einem bestimmten Stichtag darzustellen. Zudem ermitteln die Finanzbehörden anhand des Jahresabschlusses den Gewinn, der Grundlage für die Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer ist. Dem Jahresabschluss sollte daher die notwendige Bedeutung zugemessen werden.
Ziel unserer Arbeit ist es, die von uns beratenen Unternehmen so ertragsstark wie möglich darzustellen, gleichzeitig aber die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen:
Der Jahresabschluss stellt die Visitenkarte eines jeden Unternehmens dar und sollte dementsprechend qualitativ hochwertig und aussagekräftig erstellt werden.
Dr. Marius Treml
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Cäcilie Meschner
Steuerberaterin