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Zwangsvollstreckung

In immer größerem Umfang übernehmen wir seit Jahren für unsere Mandanten das Mahnwesen und Inkassoleistungen.

Während sich unsere Mandanten auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir unter Nutzung unseres umfassenden Know-Hows unserer Kanzlei die Einziehung offener Forderungen.
Die bei uns entstandenen Gebühren hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen. Bei erfolgreichem Einzug Ihrer Forderung entstehen Ihnen keine Kosten und Sie erhalten den Forderungsbetrag ohne Abzug von Provisionen.

Wir sehen es auch als nicht den richtigen Weg an, nach dem ersten Vollstreckungsversuch das Verfahren an den Mandanten mit den Kosten zurück zu geben und diesen mit dem Schuldtitel allein zu lassen, sondern sehen vielmehr eine aggressive und lang anhaltende Verfolgung der Schuldner als notwendig an.

Für ständige Auftraggeber bieten wir konkrete Rahmenbedingungen an. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Mahnverfahren
  • Pfändungsbeschlüsse
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Zwangsvollstreckung mit internationalem Bezug

Christoph Treml

Rechtsanwalt

Heribert Berzl

Rechtsanwalt