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Straf- und Verkehrsstrafrecht

Die Gefahr in ein strafrechtliches Verfahren zu geraten ist nicht zu unterschätzen und kann gravierende Auswirkungen für den Einzelnen haben.

Oftmals kann ein solches Verfahren bereits im Vorfeld durch das Einschreiten eines Anwalts zur Einstellung gebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Beschuldigte in allen Verfahrensabschnitten gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzbehörden.

Bereiche:

  • Wirtschaftsstrafrech
  • Steuerstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Bußgeldangelegenheiten
  • Straftaten gegenüber Arbeitsagentur, ARGE und sonstigen Sozialversicherungsträgern

Christoph Treml

Rechtsanwalt