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Das Sozialrecht umfasst alle Bereiche der Sozialgesetzgebung, insbesondere Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Für Versicherte ergeben sich in vielen Fällen Schwierigkeiten: Gesetzlich gesicherte Ansprüche werden durch Behörden und Ämter verweigert. Gleichzeitig stellt sich Arbeitgebern die Frage, ob
geforderte Beiträge richtig und zutreffend berechnet sind.
Eine Selbstverständlichkeit ist für die Rechtsanwaltskanzlei T & P Treml und Partner mbB die Prüfung einer möglichen Kostenübernahme im Rahmen der Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe.
Wir helfen Ihnen weiter:
Horst Treml
Rechtsanwalt
Gregor Kisyma
Rechtsanwalt