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Mietrecht

Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und auch Handwerker und sonstige Forderungsinhaber stellen unser Klientel in diesem Bereich dar.

Insoweit ist im Vorgriff einer prozessualen Vertretung die Feststellung der richtigen Anspruchsgegner unerlässlich um der materiellen Berechtigung einer Forderung auch die Durchsetzbarkeit zu geben.

Diese Aufteilung gilt sowohl für die Vertretung im Wohnraumbereich als auch für Gewerberaummietverhältnisse.

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Daniela Herrmann

Rechtsanwältin

Dr. Marius Treml

Rechtsanwalt