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Betreuungs- und Erbrecht

Im Betreuungsrecht ist gerade die Beratung vor dem Eintritt der Betreuung wichtig und notwendig, um für den Fall der Fälle die notwendigen Schritte in die richtigen Wege geleitet zu haben.

 

Neben der Beratung für den Fall des Eintritts der notwendigen Betreuung steht die Durchführung von Betreuungsleistungen im Vordergrund. Hier kommt es darauf an, die rechtlich notwendigen Schritte durchzuführen, aber auch das Wohl und Interesse des Betreuten vordergründig zu berücksichtigen.

Mit zu den Klienten der Kanzlei T & P Treml und Partner mbB gehören in diesem Bereich neben vorsorglich Anfragenden bzw. den Betreuten auch die Personen, die ihnen nahe stehen und gegen eine fehlerhaft geführte Betreuung vorgehen müssen, um Nachteile zu vermeiden.

 

Wie im Betreuungsrecht ist auch im Erbrecht eine rechtlich fundierte Beratung vor Eintritt des Erbfalls notwendig, um in Zeiten immer größerer Vermögen die vom Erblasser gewollte Verteilung zu sichern und nicht gewollte Streitigkeiten zwischen den Erben oder Zerschlagung von Firmen oder Vermögenseinheiten zu verhindern.

 

Bereiche:

  • Betreuung
  • Testamentsberatung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft
  • Behindertentestament

Merkblatt zur Erbfolge

Daniela Herrmann

Rechtsanwältin

Maria Kellner

Rechtsanwältin