Arbeitsrecht

In dem komplexen Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

 

Auf dem turbulenten Arbeitsmarkt verhelfen wir Arbeitnehmern zu Ihrem Recht und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch. Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, setzen wir Ihr Recht auf Erhalt Ihres Arbeitsplatzes bzw. Zahlung einer Abfindung durch. Im Fall einer Kündigung empfiehlt es sich, unverzüglich die spezialisierten Anwälte der Kanzlei T&P Treml und Partner mbB zu konsultieren, um zu gewährleisten, dass alle Fristen eingehalten und alle notwendigen Schritte eingeleitet werden. Besonders im Arbeitsrecht ist unverzügliche Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt geboten, um zwingende Klagefristen einzuhalten.

Im arbeitsrechtlichen Gebiet auf Arbeitgeberseite zählen sowohl Kleinunternehmen und Freiberufler als auch mittelständische Großunternehmen zu unseren Mandanten.

 

Um das Wohl des jeweiligen Unternehmens zu wahren, sind Kündigungen oder Veränderungen oft unumgänglich. Wir beraten Sie bereits im Vorfeld, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen und führen Ihre arbeitsgerichtlichen Verfahren.

  • Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht sowie Abmahnungen
  • Aufhebungsvertrag und Abfindungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsübergang
  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung

Merkblatt zur Kündigungsschutzklage

Aufnahmebogen Arbeitsrechtssache für Arbeitgeber

Aufnahmebogen Arbeitsrechtssache für Arbeitnehmer

 

Christoph Treml

Rechtsanwalt

Heribert Berzl

Rechtsanwalt